Entgelttransparenz: Jetzt handeln und Risiken vermeiden
Neue Auskunfts- und Berichtspflichten erfordern transparente Vergütungsstrukturen und frühzeitige Analyse
Die neue Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Neue Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sind verpflichtend, genauso wie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. Auf Arbeitgeber kommen damit neue Anforderungen zu. Sie müssen nicht nur im Bewerbungsverfahren für Entgelttransparenz sorgen, sondern auch im laufenden Arbeitsverhältnis geschlechterspezifische Gehaltsunterschiede offenlegen und rechtfertigen. Wir informieren Sie zu den neuen Regelungen.